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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2020

 

BAUMPFLEGE SPIESS

Inhaber: Christian Spieß

Bürgermeister-Gropp-Straße 25

67098 Bad Dürkheim

info@baumpflege-spiess.de

www.baumpflege-spiess.de

01 76 / 51 46 07 06


Alle unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, Stand 01.01.2020.

Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

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Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

I. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden für uns durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

Abweichende Gegenbestätigungen des Auftraggebers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an.

Bei Stornierung des Auftrages nach Auftragsbestätigung behalten wir uns vor, eine Stornogebühr für bis dahin entstandene Kosten und Ausfallkosten, in Höhe von 50% netto des Angebotsnettopreises zu berechnen.

 

II. Haftungsbeschränkung

Wir werden nach Möglichkeit alle vereinbarten Termine pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als 14 Tage überschritten, ist der Kunde berechtigt, eine Nachfrist zu setzen mit dem schriftlichen Hinweis dass er die Abnahme der vereinbarten Leistung nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 14 Tage betragen. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen oder wird neu vereinbart. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Sturm und starkem Wind sowie bei Dauerregen, Schnee, Eis, und starkem Nebel. Bagatellschäden (z.B. Dellen, Grasnarbenverletzungen, Spuren in einer Wiese, Sägemehl im Rasen, gebrochene Äste an Büschen oder Nachbarbäumen,...) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Alle mobilen Gegenstände im direkten Fällbereich (mind. eine Baumlänge) sind durch den Kunden vor Arbeitsbeginn selbstständig zu entfernen.

Die verschuldensunabhängige Haftung von BAUMPFLEGE-SPIESS von mietrechtlichen und ähnlichen Nutzungsverhältnissen für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 536 a Abs.1 BGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen


III. Leistungsbeschreibung

Baumfällung: Schnitt maximal über Geländehöhe, Baumstubben verbleiben im Boden.

Formschnitt: Gehölzschnitt zur Herstellung eines optischen Eindrucks.

Kronenpflege: Abschneiden/Entfernen von toten, kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und reibenden Ästen.

Vorbeugung von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig.

Totholzentnahme: Entfernen von toten, gebrochenen Ästen aus Gründen der Verkehrssicherheit.

Kroneneinkürzung: Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig.

Kronenauslichtung: Entfernt ganze Äste am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone. Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet.

Totholzentnahme und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf einen früheren Zeitpunkt nimmt er in Kauf, das Äste die nicht eindeutig als tot zu identifizieren sind, stehen gelassen werden.

Straßensperrungen: Die Kosten für Straßensperrungen, Verkehrsleitmaßnahmen, Abschalten von Strom und Telefonleitungen sowie Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich sind nicht im Angebot enthalten.

Zusatzarbeiten: Zusatzarbeiten, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden, werden nach Zeitaufwand gem. den aktuellen Stundensätzen berechnet. Berechnung von Verbrauchsgütern erfolgt separat nach tatsächlichem Verbrauch.

Mehrarbeit: Soll Mehrarbeit geleistet werden als im Auftrag beschrieben, bedarf es einer mündlichen oder schriftlichen Auftragserweiterung der Zusatzarbeiten durch den Auftraggeber..

Fahrt- und Wartezeiten: Fahrzeit bzw. Wartezeit ist Arbeitszeit.

Preise: Alle Preise verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer.

Leistungsumfang: Der Leistungsumfang richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung. Baumpflege oder Baumfällungen werden nach den natürlichen Vorgaben, örtlichen Gegebenheiten, Situationen die sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergeben und je nach Witterung und daraus resultierenden Arbeitsanfall ausgeführt.

Wir führen keine Baumpflegemaßnahmen durch um die Frucht- oder Samenbildung am Baum zu gewährleisten oder gar zu verbessern.

Das durch Baumfällungen oder Baumpflege anfallende Stammholz und Astholz verbleibt im Besitz des Kunden auf dem Gelände des Kunden im Bereich der Baumpflege- und/oder Baumfällarbeiten wie gefällt/geschnitten – es sei denn, dieser Punkt ist im Angebot anders schriftlich geregelt. Sämtliche Arbeiten werden nach Maßgabe dieser AGB und nach den anerkannten Regeln und Techniken ausgeführt. Der Arbeitsplatz wird nach den örtlichen Gegebenheiten gereinigt und wenn nicht anders schriftlich vereinbart, Rechen rein verlassen. Baumpflege und Baumfällungen erfolgen im Rahmen geltender Verordnung, nach fachlichen Grundsätzen und pflichtgemäßen Ermessen der Firma BAUMPFLEGE-SPIESS.

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IV. Genehmigungen und Zugang
Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma BAUMPFLEGE-SPIESS durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma BAUMPFLEGE-SPIESS ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt der Firma BAUMPFLEGE-SPIESS für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung.

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V. Aufrechnungsverbot

Außer mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen darf der Auftraggeber keine Aufrechnung erklären.

 

VI. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen, soweit nicht anders vereinbart, sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto rein netto, kostenfrei zu bezahlen.

Fälligkeit von Rechnungen ist der Zeitpunkt der Rechnungslegung.

Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 8 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist.

Werden die Zahlungstermine nicht Eingehalten, sind wir berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit für alle Forderungen Fälligkeitszinsen in Höhe 6% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Mindestens fällt jedoch eine Mahnkostenpauschale von € 10 zzgl. € 5 Bearbeitungsgebühr zzgl. € 2,50 für unsere Auslagen an.

 

VII. Mängelrüge

Mängelrügen sind schriftlich innerhalb von 7 Tage nach Leistungserbringung einzureichen. Danach kann ein eventueller Mangel nicht mehr anerkannt werden.

 

VIII. Datenerhebung

Wir sind berechtigt die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erforderlichen Personen bezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, soweit dem keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegen stehen.

Zeitraum der Datenspeicherung wird durch die Gesetzgebung geregelt.

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IX. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Bad Dürkheim. Dieses gilt auch für Klagen der Firma BAUMPFLEGE-SPIESS gegen den Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma BAUMPFLEGE-SPIESS ist Bad Dürkheim, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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X. Salvatorische Klausel

Die etwaige juristische Unwirksamkeit einzelner oder zusammenhängenden Elemente dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die juristisch wirksame Regelung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung oben genannter Bestimmung am nächsten kommt, gleiches gilt für eventuelle Regellücken.

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Bad Dürkheim, 01.01.2020

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